Kann man das absetzen?

Zahnzusatzversicherung

Kann man Zahnzusatzversicherung bei der Steuer absetzen?

Die Zahnzusatzversicherung kann als Vorsorgeaufwendungen in den Sonderausgaben berücksichtigt werden.

Weitere Informationen zum Thema Zahnzusatzversicherung absetzen

Die Zusatzversicherung für die Zähne fällt unter die Kategorie Vorsorgeaufwand. Gesetzlich wie privat Versicherte können diese Leistungen als Sonderausgaben ansetzen.

Allerdings gibt es eine Schattenseite bei der Berücksichtigung der Kosten. Von diesen Sonderausgaben dürfen pro Jahr maximal 1.900 € berücksichtigt werden. Die Beiträge zur Krankenversicherung werden voll angerechnet und haben Vorrang. Praktisch bedeutet dies, dass die meisten Menschen eigentlich keine Kosten für die Zusatzversicherung absetzen können.

Angeben sollte man die Ausgaben in jedem Fall, falls sie sich doch auswirken. Dies gilt insbesondere für Selbständige und Freiberufler: Die dürfen bis zu 2.800 € jährlich als Sonderausgaben geltend machen.

Achtung!

Wenn Sie Versicherungserstattungen erhalten haben, sind diese auch in der Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen und mindern den anzusetzenden Betrag.