Wohngebäudeversicherung und Brandversicherung
Kann man Wohngebäudeversicherung und Brandversicherung bei der Steuer absetzen?
Die Wohngebäudeversicherung und Brandversicherung ist nicht abzugsfähig. Eine Wohngebäudeversicherung und Brandversicherung kann nur berücksichtigt werden, wenn es sich um Werbungskosten oder Betriebsausgaben handelt.
Weitere Informationen zum Thema Wohngebäudeversicherung und Brandversicherung absetzen
Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, können die Kosten für eine Wohngebäudeversicherung und Brandversicherung als Werbungskosten berücksichtigt werden.
Als Selbständiger oder Gewerbetreibender können Sie auch die Kosten für eine Wohngebäudeversicherung und Brandversicherung als Betriebsausgabe berücksichtigen.
Erforderliche Belege
Es reicht eine Kopie vom Versicherungsschein der jeweiligen Versicherungsgesellschaft.
Feuer-Rohbauversicherung
Eine Feuer-Rohbauversicherung schützt den Rohbau gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion. Die Kosten können Sie zwar als zukünftiger Vermieter, nicht hingegen bei Ihrem zukünftigen Eigenheim in der Steuererklärung abziehen.