Einzahlungen in einen Bausparvertrag sind meist nicht von der Steuer absetzbar. Die Sparraten können Sie nur dann abziehen, wenn es sich um einen Riester-Vertrag handelt. Bausparkassen bieten seit 2008 entsprechende Verträge an. Nur die erzielten Zinsen sind eventuell zu versteuern.
Die Zinsen, die für einen Kredit gezahlt werden, können von der Steuer abgesetzt werden, wenn der Kredit im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen steht. Dies ist zum Beispiel bei Vermietern der Fall, die einen Kredit aufgenommen haben, um eine vermietete Wohnung zu finanzieren. Der Kredit selbst kann allerdings nicht abgesetzt werden.