Kann man das absetzen?

Schlagwort: Zahnartzkosten

Professionelle Zahnreinigung (PZR)

Die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung (PZR), können als außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden. Von den Kosten wird eine zumutbare Belastung abgezogen, erst dann wirken sich die außergewöhnlichen Belastungen aus. Die Höhe dieser zumutbaren Belastung hängt von Lebenssituation, Jahreseinkommen, Familienstand und Kinderzahl ab.

Zahnarzt

Die Kosten für den Zahnarzt können Sie in der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung ansetzen, wenn der Besuch medizinisch notwendig war. Von den Kosten wird eine zumutbare Belastung abgezogen, erst dann wirken sich die außergewöhnlichen Belastungen aus. Die Höhe dieser zumutbaren Belastung hängt von Lebenssituation, Jahreseinkommen, Familienstand und Kinderzahl ab.