Kann man das absetzen?

Schlagwort: Werbungskostenpauschbetrag

Bewerbungskosten

Bewerbungskosten können als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden. Auch Arbeitssuchende die momentan nur geringe oder kein Einkommen haben, können die Aufwendungen als vorweggenommene Werbungskosten ansetzen.