Kann man das absetzen?

Schlagwort: Werbungskosten

Lehre

Die Kosten für eine Lehre sind als Sonderausgaben oder Werbungskosten absetzbar. Es kommt dabei darauf an, ob es sich um eine Ausbildung (Sonderausgaben) oder um ein Ausbildungsdienstverhältnis (Werbungskosten) handelt.

Ausbildung

Kosten für die erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, sind meist Sonderausgaben. Die Kosten für die Ausbildung sind also keine Betriebsausgaben oder Werbungskosten. Eine Ausnahme gilt, wenn die Bildungsmaßnahme innerhalb eines Dienstverhältnisses stattfindet, es sich also um ein Ausbildungsdienstverhältnis handelt.

Kredit

Die Zinsen, die für einen Kredit gezahlt werden, können von der Steuer abgesetzt werden, wenn der Kredit im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen steht. Dies ist zum Beispiel bei Vermietern der Fall, die einen Kredit aufgenommen haben, um eine vermietete Wohnung zu finanzieren. Der Kredit selbst kann allerdings nicht abgesetzt werden.

Zweitstudium

Ein Zweitstudium kann bei den Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden. Auch ein Masterstudiengang zählt als Zweitausbildung und kann bei den Werbungskosten berücksichtigt werden.

XING Premiummitgliedschaft

XING ist nach eigenen Angaben »eine Business-Plattform und dient dem Aufbau, der Verwaltung und der Pflege von Geschäftskontakten«. Bei der beruflichen Nutzung dieser Plattform stellen die Mitgliedsbeiträge Werbungskosten für Arbeitnehmer dar. Unternehmer können die Kosten als Betriebsausgaben abziehen.

Pendler

Als Pendler können Sie Ihre Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Werbungskosten ansetzen. Auch durch Dienstreisen verursachte Fahrtkosten können in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten berücksichtigt werden.

Fahrtkosten

Als Arbeitnehmer können Sie Ihre Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Werbungskosten ansetzen. Auch durch Dienstreisen verursachte Fahrtkosten können in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten berücksichtigt werden.

Dienstfahrrad

Dienstfahrräder sind wie ein Dienstfahrzeug als geldwerter Vorteil zu versteuern. Der Vorteil bei einem verkehrsrechtlich angesehenen Fahrrad ist, dass hier für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte keine pauschale Versteuerung von 0,03 € auf den Bruttolistenpreis pro Kilometer anfällt. Wird das Dienstfahrrad zu 100% betrieblich genutzt fällt kein geldwerter Vorteil an.

Dienstfahrzeug

Ein Dienstfahrzeug, das Sie von Ihrem Arbeitgeber gestellt bekommen und privat nutzen dürfen, müssen Sie als geldwerten Vorteil versteuern. Es gibt zwei Wege der Besteuerung: Die Ein-Prozent-Regelung oder das Fahrtenbuch. Dies gilt auch für einen Unternehmer, der seinen Pkw im Betriebsvermögen hält – sofern er den PKW auch privat nutzt.

Nebenkosten

Es können nicht alle Positionen der Nebenkostenabrechnung in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Einige Positionen stellen haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerdleistungen dar. Nutzen Sie die Wohnung zur Erzielung von Einkünften z.B. gewerbliche Einkünfte, können Sie alle Positionen der Nebenkosten als Betriebsausgabe ansetzen.