Kann man das absetzen?

Schlagwort: Werbungskosten

Fahrstuhlkosten

Fahrstuhlkosten bzw. die Wartung und Reparatur des Fahrstuhls sind als Steuerermäßigung nach § 35a EStG in der Steuererklärung zu berücksichtigen, wenn Sie nicht Werbungskosten oder Betriebsausgaben sind. Gleiches gilt für die Betriebskosten des Fahrstuhls.

Fäkalienabfuhr

Die Kosten für eine Fäkalienabfuhr sind nach § 35a EStG nicht in der Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen. Nur als Vermieter können Sie die Kosten bei den Werbungskosten oder als Unternehmer bei den Betriebsausgaben absetzen.

Steuererklärung

Kosten für die Erstellung oder Hilfe bei der Steuererklärung sind nicht als Steuerermäßigung nach § 35a EStG in der Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen, außer es handelt sich um Werbungskosten oder um Betriebsausgaben.

Elektroanlagen

Die Wartung und Reparatur von Elektroanlagen können Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung als Handwerkerleistung ansetzen, soweit die Arbeiten auf dem eigenen Grundstück verrichtet wurden.

Brandschadensanierung

Die Kosten für eine Brandschadensanierung kann nach § 35a EStG (Handwerkerleistungen) in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden, soweit die Arbeiten auf dem eigenen Grundstück verrichtet wurden. Erhalten Sie eine Versicherungsleistung entfällt die Berücksichtigung als Steuerermäßigung.

Hausanschluss

Die Kosten für einen Hausanschluss z.B. den Anschluss von Stromkabeln, für das Fernsehen, für Internet über Kabelfernsehen, Glasfaser oder per Satelitenempfangsanlagen sowie Weiterführung der Anschlüsse können in der Einkommensteuererklärung als Steuerermäßigung nach § 35a EStG (Handwerkerleistungen) berücksichtigt werden. Erfolgt die Leistung im Rahmen einer Neubaumaßnahme sind die Kosten nicht als Handwerkerleistung zu berücksichtigen. Erhalten Sie ein öffentlich gefördertes Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse entfällt die Berücksichtigung als Steuerermäßigung.

Dichtheitsprüfung von Abwasseranlagen

Kosten für eine Dichtheitsprüfung von Abwasseranlagen können nach § 35a EStG absetzbar sein. Sicher kommt eine Berücksichtigung unter den Werbungskosten (bei der Vermietung eines Objektes oder als Betriebsausgaben) bei einem Unternehmer in Betracht.

Energiepass

Kosten für einen Energiepass sind nach § 35a EStG nicht in der Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen. Sie können diese jedoch als Werbungskosten bei der Vermietung eines Objektes oder als Betriebsausgaben bei einem Unternehmer absetzen.

Deichabgabe

Kosten für die Deichabgabe sind nicht als Steuerermäßigung nach § 35a EStG in der Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen. Sie kann Werbungskosten bei der Vermietung eines Objektes oder Betriebsausgaben bei einem Unternehmer sein.

Chauffeur

Kosten für einen Chauffeur sind nach § 35a EStG nicht in der Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen, außer es handelt sich um Werbungskosten oder um Betriebsausgaben bei einem Unternehmer.