Kann man das absetzen?

Schlagwort: Werbungskosten

Hauslehrer

Kosten für einen Hauslehrer können nicht als Steuerermäßigung in der Steuerklärung berücksichtigt werden, außer es handelt sich um Werbungskosten z.B. bei einem Umzug (Nachhilfe für Kinder).

Hausarbeiten

Die Kosten für eine Hilfe im Haushalt kann als haushaltsnahe Dienstleistung in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden.

Gutachtertätigkeiten

Die Tätigkeit eines Gutachters gehört weder zu den haushaltsnahen Dienstleistungen, noch handelt es sich um eine Handwerkerleistung. Vermieter können die Kosten trotzdem absetzen.

Graffitibeseitigung

Die Kosten für die Beseitigung von Graffiti können nach § 35a EStG in der Steuererklärung berücksichtigt werden, soweit sie nicht Werbungskosten oder Betriebsausgaben darstellen.

Gärtner

Kosten für einen Gärtner sind nach § 35a EStG teilweise in der Steuererklärung zu berücksichtigen. Die Arbeiten müssen auf dem eigenen Grundstück verrichtet werden und es sind nur die Arbeitskosten begünstigt. Es kann sich um haushaltsnahe Dienstleistungen oder um Handwerkerleistungen handeln. Die Gartengestaltung fällt z.B. unter die Handwerkerleistungen, die Gartenpflegearbeiten gehören zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Nicht begünstigt: Arbeiten, die nicht auf dem eigenen Grundstück verrichtet werden, Materialkosten und Kosten, die im Rahmen eines Neubaus anfallen.

Fußbodenheizung

Die Kosten für eine Fußbodenheizung sind als Steuerermäßigung nach § 35a EStG in der Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen, wenn die Fußbodenheizung nachträglich eingebaut wird oder es sich um Wartung, Spülung und Reparatur der Fußbodenheizung handelt. Nicht begünstigt sind die Materialkosten der Fußbodenheizung.

Feuerlöscher

Die Kosten für die Wartung eines Feuerlöschers können nach § 35a EStG in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Nicht begünstigt ist die Anschaffung des Feuerlöschers, außer es handelt sich um Werbungskosten oder Betriebsausgaben.

Fertiggaragen

Die Kosten für eine Fertiggarage können teilweise als Steuerermäßigung nach § 35a EStG berücksichtigt werden. Sie können die Arbeitskosten abziehen, wenn die Garage nicht gleichzeitig mit dem Haus neu gebaut wird.