Kann man das absetzen?

Schlagwort: Werbungskosten

Umzugsdienstleistungen

Wenn Sie aus beruflichem Anlass umziehen, können Arbeitnehmer die Kosten in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten berücksichtigen. Hat der Umzug private Gründe, ist es möglich die Kosten teilweise als haushaltsnahe Dienstleistungen anzugeben.

Umzäunungen/Stützmauern

Lassen Sie auf Ihrem eigenen Grundstück eine Umzäunung, Stützmauern oder ähnliches errichten, können Sie die Arbeitskosten in der Einkommensteuererklärung (Handwerkerleistungen) in Abzug bringen. Materialkosten, sowie Maßnahmen auf öffentlichem Grundstück oder im Rahmen einer Neubaumaßnahme, sind allerdings nicht begünstigt.

Trockenlegung von Mauerwerk

Kosten für die Trockenlegung des Mauerwerkes können sie als Steuerermäßigung nach § 35a EStG in der Einkommensteuererklärung (Handwerkerleistungen) in Abzug bringen, wenn die die Arbeiten mit Maschinen auf Ihrem eigenen Grundstück erfolgt sind. Die ausschließliche Maschinenanmietung ist nicht begünstigt. Erfolgt die Leistung außerhalb des Grundstücks oder im Rahmen einer Neubaumaßnahme sind die Kosten nicht als Handwerkerleistung zu berücksichtigen. Erhalten Sie eine Versicherungsleistung entfällt die Berücksichtigung als Steuerermäßigung.

Trockeneisreinigung

Die Kosten für eine Trockeneisreinigung, etwa an der Fassade, können Sie nach § 35a EStG in der Einkommensteuererklärung (Handwerkerleistungen) in Abzug bringen. Die Leistung muss auf dem eigenen Grundstück erfolgen.

Wasserversorgung

Die Kosten für die Wartung und Reparatur der Wasserversorgung kann als Steuerermäßigung nach § 35a EStG in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden, soweit die Arbeiten auf dem eigenen Grundstück verrichtet wurden.

Wasserschadensanierung

Die Kosten für eine Wasserschadensanierung kann in der Einkommensteuererklärung nach § 35a EStG (Handwerkerleistungen) berücksichtigt werden, soweit die Arbeiten auf dem eigenen Grundstück verrichtet wurden. Erfolgt die Leistung außerhalb des Grundstücks oder im Rahmen einer Neubaumaßnahme, werden die Kosten nicht als Handwerkerleistung berücksichtigt. Erhalten Sie eine Versicherungsleistung entfällt die Berücksichtigung.

Taubenabwehr

Die Kosten für eine Taubenabwehr können Sie als Steuerermäßigung nach § 35a EStG in der Steuererklärung berücksichtigen. Ob es sich um eine haushaltsnahe Dienstleistung oder um eine Handwerkerleistung handelt, hängt vom Einzelfall ab. Wird eine Taubenabwehr auf dem Haus installiert, handelt es sich um eine Handwerkerleistung. Kommt ein Dienstleistungsunternehmen zu Ihnen nach Haus und berät sie, wie Sie die Tauben los werden (oder verscheucht die Tauben von Ihrem Grundstück), handelt es sich um eine haushaltsnahe Dienstleistung.

Statikerleistung

Die Kosten für einen Statiker können Sie nur in der Steuererklärung berücksichtigen, wenn es sich um Werbungskosten bei einem vermieteten Objekt oder um Betriebsausgaben bei einem Unternehmen handelt. Auch ein Abzug als Handwerkerleistung ist möglich.

Sperrmüllabfuhr

Die Kosten für eine Sperrmüllabfuhr können Sie nur dann in der Steuererklärung berücksichtigen, wenn es sich um Werbungskosten bei einem vermieteten Objekt oder um Betriebsausgaben bei einem Unternehmen handelt.

Schädlings- und Ungezieferbekämpfung

Die Kosten für eine Schädlings- und Ungezieferbekämpfung können Sie nach § 35a EStG in der Steuererklärung berücksichtigen. Ob es sich um eine haushaltsnahe Dienstleistung oder um eine Handwerkerleistung handelt ist im Einzelfall abzugrenzen. Wenn Sie die Schädlings- und Ungezieferbekämpfung durch die Installation entsprechender Vorrichtungen am Haus angehen, handelt es sich um eine Handwerkerleistung. Kommt ein Dienstleistungsunternehmen zu Ihnen nach Haus und berät Sie, wie Sie die Schädlinge los werden (oder vergiftet die Schädlinge direkt auf Ihrem Grundstück), handelt es sich um haushaltsnahe Dienstleistungen.