Kann man das absetzen?

Schlagwort: Werbungskosten

Reisekosten

Arbeitnehmer und Unternehmer können Ihre Reisekosten wie Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten absetzen. Dies gilt auch für Vermieter, die zu ihrem vermieteten Objekt gefahren sind.

Sprachkurs

Kosten für Sprachkurse zum Erlernen einer Fremdsprache können für Arbeitnehmer Werbungskosten sein. Voraussetzung ist, dass Sie die Sprache für Ihren Beruf erlernen. Zu den abziehbaren Kosten gehören Lehrbücher, Lehrgangskosten, Unterkunfts- und Reisekosten sowie Prüfungsgebühren.

Schneeschieben

Die Lohnkosten für das Schneeschieben im Winter sind als »Haushaltsnahe Dienstleistung« abzugsfähig. Hierzu zählen auch die Lohnkosten für die Schneeräumung oder das Streuen von Splitt. Die Materialkosten (Splitt, Schneeschieber oder Schneeschaufel) können nicht abgezogen werden.

Winterdienst

Die Kosten für einen Winterdienst sind als »Haushaltsnahe Dienstleistung« abzugsfähig. Zu den Kosten für einen Winterdienst zählen die Lohnkosten für die Schneeräumung oder das Streuen von Splitt. Die Materialkosten (Splitt, Schneeschieber oder Schneeschaufel) werden dabei nicht berücksichtigt.