Kann man das absetzen?

Schlagwort: Wassergeld

Wasserversorgung

Die Kosten für die Wartung und Reparatur der Wasserversorgung kann als Steuerermäßigung nach § 35a EStG in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden, soweit die Arbeiten auf dem eigenen Grundstück verrichtet wurden.