Müllentsorgungsanlage (Müllschlucker)

Die Wartungs- und Reparaturkosten für einen Müllschlucker können Sie in der Steuererklärung berücksichtigen. Diese Leistungen fallen unter die Handwerkerleistungen. Bitte beachten Sie, dass Sie nur die reine Arbeitsleistung in Abzug bringen können.