Kleidungs-und Wäschepflege und-reinigung
Die Kosten für die Kleidungs-und Wäschepflege und-reinigung können als haushaltsnahe Dienstleistung in der Einkommensteuererklärung als Steuerermäßigung berücksichtigt werden, wenn die Leistung in Ihrem Haushalt stattfindet. Ist die Haushaltshilfe im Zusammenhang mit der Pflege- und Betreuung einer Person beauftragt kann ein Ansatz als außergewöhnliche Belastungen und/oder als Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen in Betracht kommen.