Musikinstrumente
Sie können die Kosten für ein Musikinstrument als Werbungskosten abziehen, wenn es sich um ein Arbeitsmittel handelt. Nutzen Sie das Musikinstrument beruflich und privat, können Sie die Kosten nur anteilig als Werbungskosten abziehen. Auch als Gewerbetreibender oder Selbstständiger können Sie die Kosten für ein betrieblich genutztes Musikinstrument bei den Betriebsausgaben ansetzen.