Kann man das absetzen?

Schlagwort: Versicherungsbeiträge

Haftpflichtversicherung

Haftpflichtversicherungen können als Sonderausgaben abgesetzt werden. Handelt es sich um eine spezielle Haftpflichtversicherung und steht sie im Zusammenhang mit dem Erzielen von Einkünften, können diese Kosten evtl. als Werbungskosten voll berücksichtigt werden.

Hausratversicherung

Die Beiträge zu einer Hausratversicherung sind meist private Ausgaben und daher nicht absetzbar. Bei einem absetzbaren Arbeitszimmer oder bei der Vermietung und Verpachtung von Eigentum kann die Hausratversicherung absetzbar sein.