Haftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherungen können als Sonderausgaben abgesetzt werden. Handelt es sich um eine spezielle Haftpflichtversicherung und steht sie im Zusammenhang mit dem Erzielen von Einkünften, können diese Kosten evtl. als Werbungskosten voll berücksichtigt werden.