Die Kosten für ein Arbeitszimmer zählen zu den Werbungskosten eines Arbeitnehmers, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit bildet. Ist das Arbeitszimmer der Mittelpunkt der Tätigkeit, können Sie die Kosten in unbeschränkter Höhe abziehen oder es kann ein Pauschbetrag von 1.260€ geltend gemacht werden. Dieser Pauschbetrag ist für jeden vollen Kalendermonat zu gewähren, in dem das Arbeitszimmer genutzt wurde. Bei Unternehmern gelten diese Regeln für den Betriebsausgabenabzug entsprechend.
Beiträge zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung können als »sonstige Vorsorgeaufwendungen« abgezogen werden. Handelt es sich um eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, also einen Bestandteil einer Rürup-Vesicherung oder Lebensversicherung, sind die Beiträge diesen Versicherungen zuzurechnen.
Die Kosten für ein Arbeitszimmer zählen zu den Werbungskosten eines Arbeitnehmers, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit bildet oder kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Ist das Arbeitszimmer der Mittelpunkt der Tätigkeit, können Sie die Kosten in unbeschränkter Höhe abziehen. Steht kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, sind die Kosten für das Arbeitszimmer auf 1.250 € beschränkt. Bei Unternehmern gelten diese Regeln für den Betriebsausgabenabzug entsprechend.
Die Kosten für ein Büro sind Werbungskosten eines Arbeitnehmers, wenn das Büro den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit bildet. In diesem Fall können Sie die Kosten in unbeschränkter Höhe abziehen. Steht kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, sind die Kosten für das Büro auf 1.250 € beschränkt. Bei Unternehmern gelten diese Regeln für den Betriebsausgabenabzug entsprechend.
Die Kaskoversicherung eines Fahrzeugs ist nur in der Einkommensteuererklärung absetzbar, wenn sich der Pkw im Betriebsvermögen eines Unternehmens (selbständige oder gewerbliche Einkünfte) befindet. Handelt es sich um den privaten Pkw, können Sie den Haftpflichtanteil aus der Kfz-Versicherung als Sonderausgaben in Abzug bringen.
Die privaten Krankenversicherungsbeiträge können Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung als Vorsorgeaufwendungen/Sonderausgaben geltend machen. Die Basisleistungen fließen unbegrenzt in die Berechnung ein. Die Wahlleistungen sind nur begrenzt abziehbar. Für die Absetzbarkeit der Wahlleistungen (etwa eine Chefarztbehandlung) gibt es eine Höchstgrenze von 2.800 € für Selbständige und 1.900 € für Arbeitnehmer, für Ehepaare das Doppelte. Auch Zusatzversicherungen (etwa eine Zahnzusatzversicherung oder eine private Pflegeversicherung) fließen in diesen Höchstbetrag ein.
In der Steuererklärung können Sie Ihre gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge voll absetzen. Auch die Beiträge zur Basisabsicherung im Krankheitsfall wird vom Finanzamt in voller Höhe anerkannt.
Die Zahnzusatzversicherung kann als Vorsorgeaufwendungen in den Sonderausgaben berücksichtigt werden.
Die Rechtsschutzversicherung ist nicht abzugsfähig. Eine Rechtsschutzversicherung kann nur zum Teil in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden, wenn sie z.B. einen Berufsrechtsschutz enthält.