Kann man das absetzen?

Schlagwort: Verpflegungspauschale

Umzugsdienstleistungen

Wenn Sie aus beruflichem Anlass umziehen, können Arbeitnehmer die Kosten in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten berücksichtigen. Hat der Umzug private Gründe, ist es möglich die Kosten teilweise als haushaltsnahe Dienstleistungen anzugeben.

Reisekosten

Arbeitnehmer und Unternehmer können Ihre Reisekosten wie Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten absetzen. Dies gilt auch für Vermieter, die zu ihrem vermieteten Objekt gefahren sind.

Sprachkurs

Kosten für Sprachkurse zum Erlernen einer Fremdsprache können für Arbeitnehmer Werbungskosten sein. Voraussetzung ist, dass Sie die Sprache für Ihren Beruf erlernen. Zu den abziehbaren Kosten gehören Lehrbücher, Lehrgangskosten, Unterkunfts- und Reisekosten sowie Prüfungsgebühren.