Kann man das absetzen?

Schlagwort: Vermietung

Anliegerbeiträge

Anliegerbeiträge können nach § 35a EStG in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Sie können auch Werbungskosten bei der Vermietung eines Objektes oder Betriebsausgaben bei einem Unternehmer sein.

Architektenleistung

Kosten für einen Architekten sind nicht als Steuerermäßigung nach § 35a EStG in der Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen. Als Unternehmer können Sie die Kosten jedoch als Werbungskosten bei der Vermietung eines Objektes oder als Betriebsausgaben abziehen.

Aufstellen eines Baugerüstes

Die Arbeitskosten für die Aufstellung eines Baugerüstes können in der Einkommensteuererklärung als Steuerermäßigung nach § 35a EStG (Handwerkerleistungen) berücksichtigt werden, wenn die Arbeiten innerhalb des Grundstückes erfolgen. Erfolgt die Leistung außerhalb des Grundstücks sind die Kosten nicht als Handwerkerleistungen zu berücksichtigen.

Aufzugnotruf

Kosten für einen Aufzugnotruf sind nicht als Steuerermäßigung nach § 35a EStG in der Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen. Es handelt sich jedoch um Werbungskosten bei der Vermietung eines Objektes oder um Betriebsausgaben bei einem Unternehmer.

Abriss eines baufälligen Gebäudes mit anschließendem Neubau

Abrisskosten für ein baufälliges Gebäudes mit anschließendem Neubau sind nicht als Steuerermäßigung nach § 35a EStG in der Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen. Sie können die Kosten jedoch als Werbungskosten bei der Vermietung eines Objektes abziehen. Es kann sich auch um außergewöhnliche Belastungen handeln.

Ablesedienst und Abrechnung bei Verbrauchszählern

Ablesedienst und Abrechnung bei Verbrauchszählern wie Strom, Gas, Wasser, Heizung usw. sind nicht als Steuerermäßigung nach § 35a EStG in der Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen. Sie können die Kosten jedoch bei der Vermietung eines Objektes als Vermieter bei den Werbungskosten oder als Unternehmer bei den Betriebsausgaben abziehen.

Kredit

Die Zinsen, die für einen Kredit gezahlt werden, können von der Steuer abgesetzt werden, wenn der Kredit im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen steht. Dies ist zum Beispiel bei Vermietern der Fall, die einen Kredit aufgenommen haben, um eine vermietete Wohnung zu finanzieren. Der Kredit selbst kann allerdings nicht abgesetzt werden.

Nebenkosten

Es können nicht alle Positionen der Nebenkostenabrechnung in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Einige Positionen stellen haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerdleistungen dar. Nutzen Sie die Wohnung zur Erzielung von Einkünften z.B. gewerbliche Einkünfte, können Sie alle Positionen der Nebenkosten als Betriebsausgabe ansetzen.

Ferienwohnung

Eine Ferienwohnung können Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung nicht ansetzen, wenn Sie die Wohnung nur selbst nutzen. Besonderheiten gibt es, wenn Sie die Immobilie ganz oder teilweise zur Erzielung von Einkünften nutzen. Aber auch für eigengenutzte Immobilien gibt es Möglichkeiten teilweise Kosten in der Einkommensteuererklärung geltend zu machen.

Ferienhaus

Ein Ferienhaus können Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung nicht ansetzen, wenn Sie das Haus nur selbst nutzen . Besonderheiten gibt es, wenn Sie die Immobilie ganz oder teilweise zur Erzielung von Einkünften nutzen. Aber auch für eigengenutzte Immobilien gibt es Möglichkeiten teilweise Kosten in der Einkommensteuererklärung geltend zu machen.