Die Kosten für Kontoführungsgebühren als Arbeitnehmer sind als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung anzusetzen. Es werden pauschal 16 € vom Finanzamt anerkannt. Sind die Kosten höher müssen diese nachgewiesen werden und sie müssen zwangsläufig durch den Arbeitslohn entstanden sein.
Die Wohngebäudeversicherung und Brandversicherung ist nicht abzugsfähig. Eine Wohngebäudeversicherung und Brandversicherung kann nur berücksichtigt werden, wenn es sich um Werbungskosten oder Betriebsausgaben handelt.
Zahlungen in die Instandhaltungsrücklage einer Wohnungseigentümer-Gemeinschaft sind nicht abzusetzen. Es handelt sich erst dann um Werbungskosten, wenn das Geld beispielsweise für Erhaltungsmaßnahmen oder Reparaturen eingesetzt wird.
Die Tätigkeit eines Gutachters gehört weder zu den haushaltsnahen Dienstleistungen, noch handelt es sich um eine Handwerkerleistung. Vermieter können die Kosten trotzdem absetzen.
Fahrstuhlkosten bzw. die Wartung und Reparatur des Fahrstuhls sind als Steuerermäßigung nach § 35a EStG in der Steuererklärung zu berücksichtigen, wenn Sie nicht Werbungskosten oder Betriebsausgaben sind. Gleiches gilt für die Betriebskosten des Fahrstuhls.
Die Kosten für eine Fäkalienabfuhr sind nach § 35a EStG nicht in der Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen. Nur als Vermieter können Sie die Kosten bei den Werbungskosten oder als Unternehmer bei den Betriebsausgaben absetzen.
Die Wartung und Reparatur von Elektroanlagen können Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung als Handwerkerleistung ansetzen, soweit die Arbeiten auf dem eigenen Grundstück verrichtet wurden.
Die Kosten für einen Hausanschluss z.B. den Anschluss von Stromkabeln, für das Fernsehen, für Internet über Kabelfernsehen, Glasfaser oder per Satelitenempfangsanlagen sowie Weiterführung der Anschlüsse können in der Einkommensteuererklärung als Steuerermäßigung nach § 35a EStG (Handwerkerleistungen) berücksichtigt werden. Erfolgt die Leistung im Rahmen einer Neubaumaßnahme sind die Kosten nicht als Handwerkerleistung zu berücksichtigen. Erhalten Sie ein öffentlich gefördertes Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse entfällt die Berücksichtigung als Steuerermäßigung.
Kosten für eine Dichtheitsprüfung von Abwasseranlagen können nach § 35a EStG absetzbar sein. Sicher kommt eine Berücksichtigung unter den Werbungskosten (bei der Vermietung eines Objektes oder als Betriebsausgaben) bei einem Unternehmer in Betracht.
Kosten für einen Energiepass sind nach § 35a EStG nicht in der Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen. Sie können diese jedoch als Werbungskosten bei der Vermietung eines Objektes oder als Betriebsausgaben bei einem Unternehmer absetzen.