Lebensversicherungen und Rentenversicherungen
Beiträge zu Lebensversicherungen können in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden, wenn die Laufzeit mindestens 12 Jahre beträgt und der Laufzeitbeginn sowie die erste Beitragszahlung vor dem 01.01.2005 erfolgt sind. Beiträge zu fondgebundenen Lebensversicherungen und Kapitallebensversicherungen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, werden nicht abgezogen.