Kann man das absetzen?

Schlagwort: Unwetterkatastrophen

Hochwasserschäden

Aufwendungen für die Beseitigung von Schäden durch Hochwasser können außergewöhnliche Belastungen sein, wenn zumutbare Schutzmaßnahmen ergriffen und allgemein zugängliche und übliche Versicherungsmöglichkeiten wie eine Hausratversicherung oder die Gebäudeversicherung abgeschlossen wurden. Nicht erforderlich ist der Abschluss einer sog Elementarversicherung.

Sturmschäden

Aufwendungen für die Beseitigung von Schäden durch Sturm können außergewöhnliche Belastungen sein, wenn zumutbare Schutzmaßnahmen ergriffen und allgemein zugängliche und übliche Versicherungsmöglichkeiten wie eine Hausratversicherung oder die Gebäudeversicherung abgeschlossen wurden. Nicht erforderlich ist der Abschluss einer sogenannte Elementarversicherung.