Sturmschäden
Aufwendungen für die Beseitigung von Schäden durch Sturm können außergewöhnliche Belastungen sein, wenn zumutbare Schutzmaßnahmen ergriffen und allgemein zugängliche und übliche Versicherungsmöglichkeiten wie eine Hausratversicherung oder die Gebäudeversicherung abgeschlossen wurden. Nicht erforderlich ist der Abschluss einer sogenannte Elementarversicherung.