Kann man das absetzen?

Schlagwort: Unterstützungskasse

Altersversorgung

Die Beiträge zu einer betrieblichen Altersversorgung können Sie nicht absetzen. Bei der üblichen Bruttoentgeltumwandlung fördert der Staat die Altersvorsorge bereits durch die Ersparnis von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Die zukünftigen Leistungen aus der Altersversorgung sind dabei steuerpflichtig.