Kann man das absetzen?

Schlagwort: Unterhaltszahlungen

Kindesunterhalt

Unterhaltszahlung an oder für ein Kind können Sie nur dann als außergewöhnliche Belastungen abziehen, wenn niemand Anspruch auf Kindergeld oder die Kinderfreibeträge hat.

Unterhalt

Unterhalt kann auf verschiedene Arten abgesetzt werden: Unterhaltszahlung an den geschiedenen Ehegatten etwa können Sie als Sonderausgaben oder als außergewöhnliche Belastungen abziehen. In anderen Fällen werden Unterhaltszahlung bei einer gesetzlichen Unterhaltspflicht als außergewöhnliche Belastung steuermindernd anerkannt.