Reisekosten
Arbeitnehmer und Unternehmer können Ihre Reisekosten wie Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten absetzen. Dies gilt auch für Vermieter, die zu ihrem vermieteten Objekt gefahren sind.
Arbeitnehmer und Unternehmer können Ihre Reisekosten wie Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten absetzen. Dies gilt auch für Vermieter, die zu ihrem vermieteten Objekt gefahren sind.
Übernachtungskosten
Kosten für Sprachkurse zum Erlernen einer Fremdsprache können für Arbeitnehmer Werbungskosten sein. Voraussetzung ist, dass Sie die Sprache für Ihren Beruf erlernen. Zu den abziehbaren Kosten gehören Lehrbücher, Lehrgangskosten, Unterkunfts- und Reisekosten sowie Prüfungsgebühren.