Haustierbetreuung
Die Kosten für eine Haustierbetreuung können als haushaltsnahe Dienstleistung abgesetzt werden. Die Haustierbetreuung muss dabei auf dem eigenen Grundstück des Besitzers erfolgen, der Dienstleister muss ein Gewerbe angemeldet haben und eine ordentliche Rechnung ausstellen und Sie müssen die Rechnung per Abbuchung oder Überweisung bezahlen.