Reisekosten
Arbeitnehmer und Unternehmer können Ihre Reisekosten wie Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten absetzen. Dies gilt auch für Vermieter, die zu ihrem vermieteten Objekt gefahren sind.
Arbeitnehmer und Unternehmer können Ihre Reisekosten wie Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten absetzen. Dies gilt auch für Vermieter, die zu ihrem vermieteten Objekt gefahren sind.