Die Kosten für eine Haustierbetreuung können als haushaltsnahe Dienstleistung abgesetzt werden. Die Haustierbetreuung muss dabei auf dem eigenen Grundstück des Besitzers erfolgen, der Dienstleister muss ein Gewerbe angemeldet haben und eine ordentliche Rechnung ausstellen und Sie müssen die Rechnung per Abbuchung oder Überweisung bezahlen.
Die Kosten für eine Putzfrau können als haushaltsnahe Dienstleistung in der Einkommensteuererklärung als Steuerermäßigung berücksichtigt werden.
Die Kosten für eine Haushaltshilfe können als haushaltsnahe Dienstleistung in der Einkommensteuererklärung als Steuerermäßigung berücksichtigt werden. Ist die Haushaltshilfe im Zusammenhang mit der Pflege- und Betreuung einer Person beauftragt kann ein Ansatz als außergewöhnliche Belastungen und/oder als Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen in Betracht kommen.
Kosten für einen Handwerker können bei einem selbstgenutztem Eigenheim teilweise als Handwerkerleistungen in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden. Es können 20% der Kosten, maximal 1.200 € als Steuerermäßigung (Minderung der Steuerzahllast) berücksichtigt werden. Handwerkerkosten, die im Zusammenhang mit Einnahmen wie z.B. bei Unternehmern oder Vermietern stehen, können als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten abgezogen werden.
Die Leistungen eines Schornsteinfegers bzw. Kaminkehrers können als Handwerkerleistungen in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden.
Die Lohnkosten für das Schneeschieben im Winter sind als »Haushaltsnahe Dienstleistung« abzugsfähig. Hierzu zählen auch die Lohnkosten für die Schneeräumung oder das Streuen von Splitt. Die Materialkosten (Splitt, Schneeschieber oder Schneeschaufel) können nicht abgezogen werden.
Die Kosten für einen Winterdienst sind als »Haushaltsnahe Dienstleistung« abzugsfähig. Zu den Kosten für einen Winterdienst zählen die Lohnkosten für die Schneeräumung oder das Streuen von Splitt. Die Materialkosten (Splitt, Schneeschieber oder Schneeschaufel) werden dabei nicht berücksichtigt.