Kann man das absetzen?

Schlagwort: Steuerermäßigung

Dachdecker

Arbeiten am Dach, etwa das Neueindecken eines bestehenden Hauses, der Ausbau des Dachgeschosses oder Reparaturen, können als Steuerermäßigung nach § 35a EStG (Handwerkerleistungen) berücksichtigt werden. Voraussetzung: Die Arbeiten erfolgen innerhalb des Grundstücks. Eine Dachrinnenreinigung kann als haushaltsnahe Dienstleistung in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Erfolgt die Leistung außerhalb des Grundstücks, auf einem öffentlichen Grundstück oder im Rahmen einer Neubaumaßnahme, dann sind die Kosten nicht als Handwerkerleistungen zu berücksichtigen. Erhalten Sie ein öffentlich gefördertes Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse, entfällt die Berücksichtigung als Steuerermäßigung.

Architektenleistung

Kosten für einen Architekten sind nicht als Steuerermäßigung nach § 35a EStG in der Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen. Als Unternehmer können Sie die Kosten jedoch als Werbungskosten bei der Vermietung eines Objektes oder als Betriebsausgaben abziehen.

Außenanlagen errichten

Wenn Sie Außenanlagen, etwa Wege oder Zäune, errichten, dann können die Kosten in der Einkommensteuererklärung als Steuerermäßigung nach § 35a EStG (Handwerkerleistungen) berücksichtigt werden. Voraussetzung: Die Arbeiten erfolgen innerhalb des privaten Grundstücks. Erfolgt die Leistung außerhalb des Grundstücks, auf einem öffentlichen Grundstück oder im Rahmen einer Neubaumaßnahme, sind die Kosten nicht als Handwerkerleistungen zu berücksichtigen.

Aufstellen eines Baugerüstes

Die Arbeitskosten für die Aufstellung eines Baugerüstes können in der Einkommensteuererklärung als Steuerermäßigung nach § 35a EStG (Handwerkerleistungen) berücksichtigt werden, wenn die Arbeiten innerhalb des Grundstückes erfolgen. Erfolgt die Leistung außerhalb des Grundstücks sind die Kosten nicht als Handwerkerleistungen zu berücksichtigen.

Abwasserentsorgung

Die Kosten für die Wartung und Reinigung der Abwasserentsorgung können in der Einkommensteuererklärung als Steuerermäßigung nach § 35a EStG (Handwerkerleistungen) berücksichtigt werden. Voraussetzung: Die Arbeiten erfolgen innerhalb des Grundstücks. Andernfalls sind die Kosten nicht als Handwerkerleistungen zu berücksichtigen.

Aufzugnotruf

Kosten für einen Aufzugnotruf sind nicht als Steuerermäßigung nach § 35a EStG in der Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen. Es handelt sich jedoch um Werbungskosten bei der Vermietung eines Objektes oder um Betriebsausgaben bei einem Unternehmer.

Abriss eines baufälligen Gebäudes mit anschließendem Neubau

Abrisskosten für ein baufälliges Gebäudes mit anschließendem Neubau sind nicht als Steuerermäßigung nach § 35a EStG in der Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen. Sie können die Kosten jedoch als Werbungskosten bei der Vermietung eines Objektes abziehen. Es kann sich auch um außergewöhnliche Belastungen handeln.

Ablesedienst und Abrechnung bei Verbrauchszählern

Ablesedienst und Abrechnung bei Verbrauchszählern wie Strom, Gas, Wasser, Heizung usw. sind nicht als Steuerermäßigung nach § 35a EStG in der Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen. Sie können die Kosten jedoch bei der Vermietung eines Objektes als Vermieter bei den Werbungskosten oder als Unternehmer bei den Betriebsausgaben abziehen.

Abflussrohrreinigung

Die Kosten für eine Abflussrohrreinigung können als Handwerkerleistungen in der Einkommensteuererklärung als Steuerermäßigung berücksichtigt werden, wenn die Arbeiten innerhalb des Grundstückes erfolgen. Erfolgt die Leistung außerhalb des Grundstücks sind die Kosten nicht als Handwerkerleistungen anzusetzen.

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Haushaltsnahe Dienstleistungen sind in der Einkommensteuererklärung als Steuerermäßigung absetzbar (Minderung der Steuerzahllast). Es können 20% der Aufwendungen maximal 4.000 € als Steuerermäßigung (Minderung der Steuerzahlast) berücksichtigt werden.