Steuerberatung
Steuerberatungskosten sind in der Einkommensteuererklärung eigentlich nicht mehr zu berücksichtigen. Sie sind nur noch abzugsfähig, wenn sie im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einkünften entstanden sind. Dieser Teil der Steuerberatungskosten kann bei der jeweiligen Einkunftsart als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden.