Bausparkasse
Einzahlungen in einen Bausparvertrag sind meist nicht von der Steuer absetzbar. Die Sparraten können Sie nur dann abziehen, wenn es sich um einen Riester-Vertrag handelt. Bausparkassen bieten seit 2008 entsprechende Verträge an. Nur die erzielten Zinsen sind eventuell zu versteuern.