Riester-Vertrag
Beiträge zu einem Riester-Vertrag werden staatlich gefördert: entweder durch die Altersvorsorgezulage oder durch den Abzug der Beiträge als Sonderausgaben. Jedes Jahr wird geprüft, welche Förderung günstiger ist.
Beiträge zu einem Riester-Vertrag werden staatlich gefördert: entweder durch die Altersvorsorgezulage oder durch den Abzug der Beiträge als Sonderausgaben. Jedes Jahr wird geprüft, welche Förderung günstiger ist.
Die Kosten für ein Fernstudium können Sonderausgaben oder Werbungskosten/Betriebsausgaben darstellen. Kosten für die erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium sind keine Betriebsausgaben oder Werbungskosten. Die Kosten für die eigene Berufsausbildung, die nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind, können als Sonderausgaben abgezogen werden. Ein Fernstudium stellt in der Regel ein Zweitstudium dar, da normalerweise vorher eine erste Ausbildung bereits vorhanden ist.
Studienkosten können Sonderausgaben oder Werbungskosten/Betriebsausgaben darstellen. Kosten für die erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium sind keine Betriebsausgaben oder Werbungskosten. Eine Ausnahme gilt, wenn die Bildungsmaßnahme innerhalb eines Ausbildungsdienstverhältnisses stattfindet. Die Kosten für die eigene Berufsausbildung, die nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind, können als Sonderausgaben abgezogen werden. Kosten für ein Zweitstudium sind in der Regel immer Werbungskosten.
Kosten für die erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium sind keine Betriebsausgaben oder Werbungskosten. Eine Ausnahme gilt, wenn die Bildungsmaßnahme innerhalb eines Ausbildungsdienstverhältnisses stattfindet. Die Kosten für die eigene Berufsausbildung, die nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind, können als Sonderausgaben abgezogen werden. Kosten für ein Zweitstudium sind in der Regel immer Werbungskosten.
Die Kosten für eine Lehre sind als Sonderausgaben oder Werbungskosten absetzbar. Es kommt dabei darauf an, ob es sich um eine Ausbildung (Sonderausgaben) oder um ein Ausbildungsdienstverhältnis (Werbungskosten) handelt.
Kosten für die erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, sind meist Sonderausgaben. Die Kosten für die Ausbildung sind also keine Betriebsausgaben oder Werbungskosten. Eine Ausnahme gilt, wenn die Bildungsmaßnahme innerhalb eines Dienstverhältnisses stattfindet, es sich also um ein Ausbildungsdienstverhältnis handelt.
Ein Zweitstudium kann bei den Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden. Auch ein Masterstudiengang zählt als Zweitausbildung und kann bei den Werbungskosten berücksichtigt werden.
Als Pendler können Sie Ihre Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Werbungskosten ansetzen. Auch durch Dienstreisen verursachte Fahrtkosten können in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten berücksichtigt werden.
Spenden können Sie unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben absetzen. Folgende Spenden gibt es: Spenden oder Mitgliedsbeiträge zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke, Spenden und/oder Mitgliedsbeiträge an politische Parteien, Spenden/Mitgliedsbeiträge an unabhängige Wählervereinigungen, Spenden als Unternehmer und Spenden in das zu erhaltene Vermögen einer Stiftung.
Unterhalt kann auf verschiedene Arten abgesetzt werden: Unterhaltszahlung an den geschiedenen Ehegatten etwa können Sie als Sonderausgaben oder als außergewöhnliche Belastungen abziehen. In anderen Fällen werden Unterhaltszahlung bei einer gesetzlichen Unterhaltspflicht als außergewöhnliche Belastung steuermindernd anerkannt.