Kann man das absetzen?

Schlagwort: Schlüsseldienst

Schlüsseldienst

Die Kosten für das Öffnen einer Tür durch einen Schlüsseldienst können Sie in der Steuererklärung berücksichtigen. Solche Leistungen fallen unter die Handwerkerleistungen. Bitte beachten Sie dabei, dass Sie keine Materialkosten in Abzug bringen können.