Kann man das absetzen?

Schlagwort: Scheidungskosten

Scheidungskosten

Scheidungskosten wie Gerichts- und Rechtsanwaltskosten und Kosten des Versorgungsausgleichs können nicht als außergewöhnliche Belastungen angesetzt werden. Nicht berücksichtigt werden die Kosten einer außergerichtlichen Einigung wie beim Abschluss einer Scheidungsvereinbarung. Auch die Kosten eines Unterhaltsverfahrens oder einer Klage auf Zugewinnausgleich werden nicht abgezogen.

Scheidung

Die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten des Scheidungsverfahrens und des Versorgungsausgleichs können nicht als außergewöhnliche Belastungen angesetzt werden. In keinem Fall berücksichtigt werden die Kosten einer außergerichtlichen Einigung wie beim Abschluss einer Scheidungsvereinbarung. Auch die Kosten eines Unterhaltsverfahrens oder einer Klage auf Zugewinnausgleich werden nicht abgezogen.