Kann man das absetzen?

Schlagwort: Sanierung

Wärmedämmmaßnahme

Kosten für die Dämmung eines Hauses können sie nach § 35a EStG in der Einkommensteuererklärung (Handwerkerleistungen) in Abzug bringen. Die Arbeiten müssen auf Ihrem eigenen Grundstück erfolgt sein. Erfolgt die Leistung außerhalb oder im Rahmen einer Neubaumaßnahme sind die Kosten nicht zu berücksichtigen. Erhalten Sie Fördermittel von dritter Seite (z.B. Kfw-Darlehen) entfällt die Berücksichtigung als Steuerermäßigung ebenfalls.

Trockenlegung von Mauerwerk

Kosten für die Trockenlegung des Mauerwerkes können sie als Steuerermäßigung nach § 35a EStG in der Einkommensteuererklärung (Handwerkerleistungen) in Abzug bringen, wenn die die Arbeiten mit Maschinen auf Ihrem eigenen Grundstück erfolgt sind. Die ausschließliche Maschinenanmietung ist nicht begünstigt. Erfolgt die Leistung außerhalb des Grundstücks oder im Rahmen einer Neubaumaßnahme sind die Kosten nicht als Handwerkerleistung zu berücksichtigen. Erhalten Sie eine Versicherungsleistung entfällt die Berücksichtigung als Steuerermäßigung.

Wasserschadensanierung

Die Kosten für eine Wasserschadensanierung kann in der Einkommensteuererklärung nach § 35a EStG (Handwerkerleistungen) berücksichtigt werden, soweit die Arbeiten auf dem eigenen Grundstück verrichtet wurden. Erfolgt die Leistung außerhalb des Grundstücks oder im Rahmen einer Neubaumaßnahme, werden die Kosten nicht als Handwerkerleistung berücksichtigt. Erhalten Sie eine Versicherungsleistung entfällt die Berücksichtigung.

Schadstoffsanierung

Kosten für eine Schadstoffsanierung innerhalb Ihres Grundstückes können Sie teilweise in der Steuererklärung berücksichtigen. Materialkosten sind nicht abzugsfähig. Erfolgt die Leistung außerhalb des Grundstücks oder im Rahmen einer Neubaus sind die Kosten nicht zu berücksichtigen. Erhalten Sie eine Versicherungsleistung entfällt die Berücksichtigung.

Montageleistung

Die Kosten für die Montage neuer Möbel können Sie in der Steuererklärung berücksichtigen. Bei dieser Leistung handelt es sich um Handwerkerleistungen.

Mauerwerksanierung

Ihre Mauerwerkssanierung können sie als Steuerermäßigung in der Steuererklärung absetzen. Die Leistung der Mauerwerkssanierung fällt unter die Handwerkerleistungen.

Kellerausbau

Die Arbeitskosten für einen Kellerausbau können in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Die dabei entstandenen Materialkosten sind allerdings nicht abzugsfähig. Voraussetzung ist auch, dass es sich nicht um einen Neubau handelt.

Hausschwammbeseitigung

Die Kosten für eine Hausschwammbeseitigung können nach § 35a EStG in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Diese Leistungen zählen zu den Handwerkerleistungen. 20% der Kosten (bis maximal 2.000 €) können Sie absetzen.

Brandschadensanierung

Die Kosten für eine Brandschadensanierung kann nach § 35a EStG (Handwerkerleistungen) in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden, soweit die Arbeiten auf dem eigenen Grundstück verrichtet wurden. Erhalten Sie eine Versicherungsleistung entfällt die Berücksichtigung als Steuerermäßigung.

Hausanschluss

Die Kosten für einen Hausanschluss z.B. den Anschluss von Stromkabeln, für das Fernsehen, für Internet über Kabelfernsehen, Glasfaser oder per Satelitenempfangsanlagen sowie Weiterführung der Anschlüsse können in der Einkommensteuererklärung als Steuerermäßigung nach § 35a EStG (Handwerkerleistungen) berücksichtigt werden. Erfolgt die Leistung im Rahmen einer Neubaumaßnahme sind die Kosten nicht als Handwerkerleistung zu berücksichtigen. Erhalten Sie ein öffentlich gefördertes Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse entfällt die Berücksichtigung als Steuerermäßigung.