Rundfunkbeitrag
Als Unternehmer können Sie gezahlte Rundfunkbeiträge als Betriebsausgabe absetzen. Bei Privatpersonen sieht es hingegen meist anders aus: Eine steuerliche Anerkennung der Rundfunkbeiträge kommt nur in Ausnahmefällen wie bei einer steuerlich anerkannten Zweitwohnung in Betracht.