Kann man das absetzen?

Schlagwort: Rundfunkgebühren

Rundfunkbeitrag

Als Unternehmer können Sie gezahlte Rundfunkbeiträge als Betriebsausgabe absetzen. Bei Privatpersonen sieht es hingegen meist anders aus: Eine steuerliche Anerkennung der Rundfunkbeiträge kommt nur in Ausnahmefällen wie bei einer steuerlich anerkannten Zweitwohnung in Betracht.

Eigenheim

Aufwendungen für ein Eigenheim sind nur absetzbar, wenn Sie mit einer Einkunftsart im Zusammenhang stehen. Dazu kommt noch die Möglichkeit des Ansatzes der haushaltsnahen Dienstleistungen, Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen.