Kann man das absetzen?

Schlagwort: Risikoversicherung

Risikolebensversicherung

Ihre Risikolebensversicherung können Sie in ihrer Einkommensteuererklärung mindernd ansetzen. Bei den Beiträgen für die Risikolebensversicherung handelt es sich um Vorsorgeaufwendungen, die als Sonderausgaben in Abzug gebracht werden.

Lebensversicherungen und Rentenversicherungen

Beiträge zu Lebensversicherungen können in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden, wenn die Laufzeit mindestens 12 Jahre beträgt und der Laufzeitbeginn sowie die erste Beitragszahlung vor dem 01.01.2005 erfolgt sind. Beiträge zu fondgebundenen Lebensversicherungen und Kapitallebensversicherungen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, werden nicht abgezogen.