Hund und Hundesteuer
Die Kosten für Ihren Hund wie die Hundesteuer sind grundsätzlich nicht von der Einkommensteuer abzugsfähig. Allerdings gibt es Ausnahmen.
Die Kosten für Ihren Hund wie die Hundesteuer sind grundsätzlich nicht von der Einkommensteuer abzugsfähig. Allerdings gibt es Ausnahmen.