Kann man das absetzen?

Schlagwort: Reparatur

Insektenschutzgitter

Die Kosten für die Montage und Reparatur von Insektenschutzgittern ist nach § 35a EStG in der Steuererklärung zu berücksichtigen. Handelt es sich um Werbungskosten oder Betriebsausgaben können Sie auch die Materialkosten in Abzug bringen.

Fußbodenheizung

Die Kosten für eine Fußbodenheizung sind als Steuerermäßigung nach § 35a EStG in der Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen, wenn die Fußbodenheizung nachträglich eingebaut wird oder es sich um Wartung, Spülung und Reparatur der Fußbodenheizung handelt. Nicht begünstigt sind die Materialkosten der Fußbodenheizung.

Fertiggaragen

Die Kosten für eine Fertiggarage können teilweise als Steuerermäßigung nach § 35a EStG berücksichtigt werden. Sie können die Arbeitskosten abziehen, wenn die Garage nicht gleichzeitig mit dem Haus neu gebaut wird.

Fahrstuhlkosten

Fahrstuhlkosten bzw. die Wartung und Reparatur des Fahrstuhls sind als Steuerermäßigung nach § 35a EStG in der Steuererklärung zu berücksichtigen, wenn Sie nicht Werbungskosten oder Betriebsausgaben sind. Gleiches gilt für die Betriebskosten des Fahrstuhls.

Elektroanlagen

Die Wartung und Reparatur von Elektroanlagen können Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung als Handwerkerleistung ansetzen, soweit die Arbeiten auf dem eigenen Grundstück verrichtet wurden.

Brandschadensanierung

Die Kosten für eine Brandschadensanierung kann nach § 35a EStG (Handwerkerleistungen) in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden, soweit die Arbeiten auf dem eigenen Grundstück verrichtet wurden. Erhalten Sie eine Versicherungsleistung entfällt die Berücksichtigung als Steuerermäßigung.

Hausanschluss

Die Kosten für einen Hausanschluss z.B. den Anschluss von Stromkabeln, für das Fernsehen, für Internet über Kabelfernsehen, Glasfaser oder per Satelitenempfangsanlagen sowie Weiterführung der Anschlüsse können in der Einkommensteuererklärung als Steuerermäßigung nach § 35a EStG (Handwerkerleistungen) berücksichtigt werden. Erfolgt die Leistung im Rahmen einer Neubaumaßnahme sind die Kosten nicht als Handwerkerleistung zu berücksichtigen. Erhalten Sie ein öffentlich gefördertes Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse entfällt die Berücksichtigung als Steuerermäßigung.

Carport- und Terrassenüberdachung

Die Kosten für den Bau einer Carport- oder Terrassenüberdachung können in der Einkommensteuererklärung unter den Handwerkerleistungen berücksichtigt werden. Voraussetzung: Die Arbeiten erfolgen innerhalb des eigenen Grundstückes. Zudem darf es sich nicht um einen Neubau handeln. Erhalten Sie ein öffentlich gefördertes Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse, entfällt die Berücksichtigung als Steuerermäßigung.

Breitbandkabelnetz

Die Kosten für die Installation, Wartung und Reparatur eines Breitbandkabelnetzes kann in der Einkommensteuererklärung als Steuerermäßigung (Handwerkerleistung) berücksichtigt werden, wenn die Arbeiten innerhalb des Grundstückes erfolgen. Erfolgt die Leistung außerhalb des Grundstücks, sind die Kosten nicht als Handwerkerleistungen zu berücksichtigen.

Maler

Malerarbeiten, etwa ein neuer Anstrich der Fassade oder der Innen-und Außenwände bei einer Renovierung, sind im Rahmen der Handwerkerleistungen absetzbar. Voraussetzung: Die Arbeiten wurden auf dem eigenen Grundstück bzw. im selbst genutzten Eigenheim ausgeführt. Achtung: Erhalten Sie ein öffentlich gefördertes Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse, können Sie die Kosten nicht absetzen.