Wasserversorgung
Die Kosten für die Wartung und Reparatur der Wasserversorgung kann als Steuerermäßigung nach § 35a EStG in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden, soweit die Arbeiten auf dem eigenen Grundstück verrichtet wurden.
Die Kosten für die Wartung und Reparatur der Wasserversorgung kann als Steuerermäßigung nach § 35a EStG in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden, soweit die Arbeiten auf dem eigenen Grundstück verrichtet wurden.
Die Kosten für eine Wasserschadensanierung kann in der Einkommensteuererklärung nach § 35a EStG (Handwerkerleistungen) berücksichtigt werden, soweit die Arbeiten auf dem eigenen Grundstück verrichtet wurden. Erfolgt die Leistung außerhalb des Grundstücks oder im Rahmen einer Neubaumaßnahme, werden die Kosten nicht als Handwerkerleistung berücksichtigt. Erhalten Sie eine Versicherungsleistung entfällt die Berücksichtigung.
Die Kosten für einen Statiker können Sie nur in der Steuererklärung berücksichtigen, wenn es sich um Werbungskosten bei einem vermieteten Objekt oder um Betriebsausgaben bei einem Unternehmen handelt. Auch ein Abzug als Handwerkerleistung ist möglich.
Die Kosten für eine Sperrmüllabfuhr können Sie nur dann in der Steuererklärung berücksichtigen, wenn es sich um Werbungskosten bei einem vermieteten Objekt oder um Betriebsausgaben bei einem Unternehmen handelt.
Kosten für eine Schadstoffsanierung innerhalb Ihres Grundstückes können Sie teilweise in der Steuererklärung berücksichtigen. Materialkosten sind nicht abzugsfähig. Erfolgt die Leistung außerhalb des Grundstücks oder im Rahmen einer Neubaus sind die Kosten nicht zu berücksichtigen. Erhalten Sie eine Versicherungsleistung entfällt die Berücksichtigung.
Soweit es sich um Gegenstände handelt, die in der Hausratversicherung mitversichert werden können, können Sie die Kosten für die Reparatur, Wartung und Pflege dieser Gegenstände in der Steuererklärung geltend machen. Wichtig: Die Arbeiten müssen innerhalb des eigenen Grundstückes erfolgen.
Die Arbeiten von einem Tischler sind als Handwerkerleistung in der Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen, soweit die Arbeiten auf dem eigenen Grundstück verrichtet wurden. Die Pflege von z.B. Fenstern fällt unter die haushaltsnahen Dienstleistungen und kann als Steuerermäßigung in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Die Reparatur und Wartung von Fenstern fällt unter die Handwerkerleistungen und kann als Steuerermäßigung in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Erfolgt die Leistung außerhalb des Grundstücks oder im Rahmen einer Neubaumaßnahme sind die Kosten nicht als Handwerkerleistung oder haushaltsnahe Dienstleistung zu berücksichtigen. Erhalten Sie ein öffentlich gefördertes Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse entfällt die Berücksichtigung als Steuerermäßigung.
Die Kosten für die Montage und Reparatur von Kellerschachtabdeckungen können als Steuerermäßigung in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Es handelt sich hierbei um Handwerkerleistungen. Die Materialkosten sind nicht begünstigt.
Die Kosten für einen Klavierstimmer sind nach § 35a EStG in der Steuererklärung zu berücksichtigen. Das Klavier muss sich jedoch im eigenen Haushalt befinden.
Die Arbeitskosten für einen Kellerausbau können in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Die dabei entstandenen Materialkosten sind allerdings nicht abzugsfähig. Voraussetzung ist auch, dass es sich nicht um einen Neubau handelt.