Kann man das absetzen?

Schlagwort: Reisekrankenversicherung

Private Krankenversicherung

Die privaten Krankenversicherungsbeiträge können Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung als Vorsorgeaufwendungen/Sonderausgaben geltend machen. Die Basisleistungen fließen unbegrenzt in die Berechnung ein. Die Wahlleistungen sind nur begrenzt abziehbar. Für die Absetzbarkeit der Wahlleistungen (etwa eine Chefarztbehandlung) gibt es eine Höchstgrenze von 2.800 € für Selbständige und 1.900 € für Arbeitnehmer, für Ehepaare das Doppelte. Auch Zusatzversicherungen (etwa eine Zahnzusatzversicherung oder eine private Pflegeversicherung) fließen in diesen Höchstbetrag ein.

Krankenversicherung

In der Steuererklärung können Sie Ihre gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge voll absetzen. Auch die Beiträge zur Basisabsicherung im Krankheitsfall wird vom Finanzamt in voller Höhe anerkannt.