Kann man das absetzen?

Schlagwort: Rechtschutzversicherungen

Rechtschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung ist nicht abzugsfähig. Eine Rechtsschutzversicherung kann nur zum Teil in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden, wenn sie z.B. einen Berufsrechtsschutz enthält.