Kann man das absetzen?

Schlagwort: Rechtsberatungskosten

Prozesskosten

Prozesskosten können als Werbungskosten abgezogen werden, wenn es sich um einen arbeitsrechtlichen Rechtsstreit handelt. Abzugsfähig sind die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten. Unternehmer können Prozesskosten bei einem betrieblichen Zusammenhang als Betriebsausgabe abziehen. Kosten bei Mietrechtsstreitigkeiten sind für Vermieter Werbungskosten. Im übrigen können Prozesskosten seit 2013 nicht mehr als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden.

Scheidungskosten

Scheidungskosten wie Gerichts- und Rechtsanwaltskosten und Kosten des Versorgungsausgleichs können nicht als außergewöhnliche Belastungen angesetzt werden. Nicht berücksichtigt werden die Kosten einer außergerichtlichen Einigung wie beim Abschluss einer Scheidungsvereinbarung. Auch die Kosten eines Unterhaltsverfahrens oder einer Klage auf Zugewinnausgleich werden nicht abgezogen.

Scheidung

Die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten des Scheidungsverfahrens und des Versorgungsausgleichs können nicht als außergewöhnliche Belastungen angesetzt werden. In keinem Fall berücksichtigt werden die Kosten einer außergerichtlichen Einigung wie beim Abschluss einer Scheidungsvereinbarung. Auch die Kosten eines Unterhaltsverfahrens oder einer Klage auf Zugewinnausgleich werden nicht abgezogen.