Kann man das absetzen?

Schlagwort: Ranzen

Schulgeld

Sie können das Schulgeld bei den Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung berücksichtigen. Es muss ein Anspruch auf Kindergeld bzw. auf Kinderfreibetrag für das Kind bestehen und es muss sich um eine genehmigte Ersatz- oder allgemeinbildende Ergänzungsschule handeln.