Kann man das absetzen?

Schlagwort: Progressionsvorbehalt

Krankengeld

Die Zahlungen von Krankengeld – die Sie von Ihrer Krankenkasse erhalten – sind nicht als Einkünfte zu versteuern aber fallen unter den Progressionsvorbehalt.

Elterngeld

Die Zahlungen von Elterngeld sind nicht als Einkünfte zu versteuern, sie fallen jedoch unter den Progressionsvorbehalt.

Streikgeld

Während des Streiks wird vom Arbeitgeber kein Lohn ausgezahlt, stattdessen erhalten Gewerkschaftsmitglieder Streikgeld für die Zeit des Streiks.
Diese Zahlungen sind nicht als Einkünfte zu versteuern und fallen auch nicht unter den Progressionsvorbehalt. Sie sind in der Steuererklärung nicht anzugeben.