Kann man das absetzen?

Schlagwort: PKW Nutzung

KFZ-Reparatur

Eine KFZ-Reparatur kann nicht in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden. Es handelt sich hier um Kosten der privaten Lebensführung. Anders ist es, wenn Ihnen auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit zurück, während einer Familienheimfahrt oder auf einer Dienstreise ein Unfall passiert oder sich Ihr Pkw im Betriebsvermögen Ihres Unternehmens befindet. In diesem Fall können Sie die KFZ-Reparatur als Werbungskosten oder Betriebsausgaben ansetzen.

Auto-Reparatur

Eine Auto-Reparatur kann nicht in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden. Es handelt sich hier um Kosten der privaten Lebensführung. Anders ist es, wenn Ihnen auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit zurück, während einer Familienheimfahrt oder auf einer Dienstreise ein Unfall passiert oder sich Ihr Pkw im Betriebsvermögen Ihres Unternehmens befindet. In diesem Fall können Sie die Auto-Reparatur als Werbungskosten oder Betriebsausgaben ansetzen.

Kasko

Die Kaskoversicherung eines Fahrzeugs ist nur in der Einkommensteuererklärung absetzbar, wenn sich der Pkw im Betriebsvermögen eines Unternehmens (selbständige oder gewerbliche Einkünfte) befindet. Handelt es sich um den privaten Pkw, können Sie den Haftpflichtanteil aus der Kfz-Versicherung als Sonderausgaben in Abzug bringen.