Kann man das absetzen?

Schlagwort: Parteimitgliedschaft

Spenden

Spenden können Sie unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben absetzen. Folgende Spenden gibt es: Spenden oder Mitgliedsbeiträge zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke, Spenden und/oder Mitgliedsbeiträge an politische Parteien, Spenden/Mitgliedsbeiträge an unabhängige Wählervereinigungen, Spenden als Unternehmer und Spenden in das zu erhaltene Vermögen einer Stiftung.