Kann man das absetzen?

Schlagwort: Öffentliche Verkehrsmittel

Pendler

Als Pendler können Sie Ihre Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Werbungskosten ansetzen. Auch durch Dienstreisen verursachte Fahrtkosten können in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten berücksichtigt werden.

Fahrtkosten

Als Arbeitnehmer können Sie Ihre Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Werbungskosten ansetzen. Auch durch Dienstreisen verursachte Fahrtkosten können in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten berücksichtigt werden.