Kann man das absetzen?

Schlagwort: Müllbeseitigung

Müllgebühren

Die Müllgebühren, können Sie grundsätzlich nicht in der Einkommensteuererklärung ansetzen. Bei der Vermietung und Verpachtung von Eigentum, kann die Müllgebühr abgesetzt werden.

Müllabfuhr

Die Müllabfuhrgebühren können nicht als Steuerermäßigung nach § 35a EStG in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Wenn es sich um Werbungskosten bei einem vermieteten Objekt oder um Betriebsausgaben bei einem Unternehmen handelt, können Sie die Müllabfuhrgebühren in der Steuererklärung berücksichtigen.