Müllabfuhr
Die Müllabfuhrgebühren können nicht als Steuerermäßigung nach § 35a EStG in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Wenn es sich um Werbungskosten bei einem vermieteten Objekt oder um Betriebsausgaben bei einem Unternehmen handelt, können Sie die Müllabfuhrgebühren in der Steuererklärung berücksichtigen.